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AVIVA-BERLIN.de im November 2024 - Beitrag vom 09.02.2006


Werberat rügt TV-Werbung
Stefanie König

Weil sie Handy-Diebstähle in ihren TV-Werbespots verharmlost, wird die Firma klarmobil vom Werberat gerügt und muss ihre Filme zurückziehen. Kinder könnten zur Nachahmung angeregt werden.




Aufgrund von verharmlosenden Darstellungen von Straftaten in fünf Verschiedenen Fernseh-Werbespots hat der Deutsche Werberat das Rendsburger Unternehmen klarmobil GmbH am 8.02.2006 öffentlich gerügt. Gleichzeitig wurden die Fernsehveranstalter aufgefordert, die Werbefilme nicht mehr zu senden. Die Spots zeigen harmlose Passanten in verschiedenen Alltagssituationen, die mit ihrem Handy telefonieren. Plötzlich nähert sich ihnen eine als Gorilla verkleidete Person, entreißt das Gerät, und flieht damit. Der Dieb entnimmt aus dem Telefon den Daten-Chip, wirft ihn weg und setzt seine eigene Karte ein. Unterlegt ist der Werbeauftritt mit dem Text: "Das Handy besorgst du dir wo du willst - die günstige Karte bei klarmobil.de."

Nach Beurteilung des Werberats verstoßen die TV-Spots gegen die Verhaltensregeln für Werbung mit und vor Kindern. Danach sollen Werbeaktivitäten strafbare Handlungen nicht als nachahmenswert oder billigenswert darstellen oder erscheinen lassen. In den Spots werde aber der Eindruck erweckt, als wäre es völlig in Ordnung und sozusagen "cool", ein Handy zu stehlen, solange man anschließend nur den richtigen Daten-Chip hineinlegt. Die Spot-Sequenz könne insbesondere Kinder und Jugendliche zur Nachahmung motivieren, zumal diese Zuschauergruppe in der Regel noch nicht über ein festverankertes Rechtsempfinden verfügt.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Art Spot-Aufmachung offensichtlich auch gerade für diese junge Verbrauchergruppe konzipiert wurde. Die Rüge bezieht sich ebenfalls auf den Internet-Auftritt von klarmobil, weil dort die gleichen Spots präsentiert werden, erläuterte ein Sprecher der Beschwerdestelle.

Der Deutsche Werberat ist als Instanz der Konfliktregelung zwischen werbenden Unternehmen und umworbenen Bürgern von den 41 im Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) zusammen geschlossenen Verbänden im Jahr 1972 gegründet worden. Jeder kann sich mit Protesten zur kommerziellen Kommunikation an das Gremium in Berlin wenden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:
www.werberat.de


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Beitrag vom 09.02.2006

AVIVA-Redaktion